Bundesgerichtshof: Schäch-Urteil ist rechtskräftig

Regionalpolitik

Bundesgerichtshof

Das Landgericht München II hatte Schäch wegen Untreue (§ 266 StGB) in zwei Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und den Wolnzacher Kämmerer wegen Untreue in fünf Fällen (er hatte in drei Fällen private Aufwendungen über den Gemeindehaushalt abgerechnet und sich dadurch persönlich bereichert) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Diese Verurteilung ist nun laut einer PM des Bundesgerichtshofes rechtskräftig.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revisionen der Angeklagten, mit denen die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, als unbegründet verworfen. Insbesondere kommt es für die Frage, ob durch den pflichtwidrigen Einsatz von Haushaltsmitteln ein Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB entstanden ist, nicht auf das angestrebte oder erhoffte wirtschaftliche Gesamtergebnis am Ende des Haushaltsjahres an. Mittelbare Vorteile aus der zweckgemäßen Verwendung der Kreditmittel stellen keinen Vermögenswert dar, der den bereits eingetreten Nachteil durch die Zinsverpflichtung ausgleichen könnte.

Hier die Pressemitteilung und die Begründung.

Links zum Thema und unserem Landratskandidaten:

PK Interview mit Franz Rothmeier "Alter spielt nur beim Wein eine Rolle"
Unser Landratskandidat Franz Rothmeier
Mission "Vertrauen"
PK-Artikel "Großer Preis des Landkreises"

 

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